INFORMATIONEN
Liebe Vereinsmitglieder,
In allen unterfränkischen Gewässern gelten zur Hege der genannten Fischarten folgende Erweiterungen der Schonbestimmungen (durch die Bezirksfischereiverordnung des Bezirks Unterfranken).
Gültig vom 01.01.2021 - 31.12.2025.
Fischart | Schonzeit | Schonmaß |
Hecht | 01.02. - 30.04. | 50cm (60cm*) |
Zander | 01.02. - 30.04. | 50cm |
* Vom Verein erweiterte Schonmaße/Schonzeiten sind zu berücksichtigen!
Liebe Vereinsmitglieder,
Die Bayerische Staatsregierung hat am 12.12.2024 eine weitreichende Änderung des Fischereigesetzes beschlossen:
Der Jugendfischereischein wird ab dem 01. Januar 2025 bayernweit abgeschafft.
Das Angeln ist ab diesem Tag für Kinder ab 7 Jahre ohne entsprechendes Dokument möglich.
Voraussetzung ist die Begleitung einer erwachsenen Person mit staatlichem Fischereischein.
Das Kind muss einen Erlaubnisschein für das Gewässer haben.
Ein Nachweis über das Alter des Kindes sollte ggf. mitgeführt werden (Reisepass, z.B.).
Liebe Vereinsmitgieder,
Solltet Ihr Euch dafür entschieden haben, Eure aktive Mitgliedschaft in "Passiv" umzuwandeln, könnt Ihr hier das Formular "Antrag - passive Mitgliedschaft" herunterladen.
Die geänderte Mitgliedschaft beginnt am 01.01. des Folgejahres!
Alle weiteren Informationen könnt Ihr dem Antrag entnehmen.